Stadt & Direktfahrten per PKW,
Transporter oder mit dem Fahrrad.
Sicher, schnell und unkompliziert.
Zuverlässiger und sicherer Versand
von Paketen, Dokumenten oder
Sperrgut - auf Wunsch mit Abholung.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle von der Firma Stadt & Overnight Kurier, nachfolgend SOK genannt, erbrachten Beförderungsdienstleistungen, für Güter, Kleinsendungen, Dokumenten- und Briefdienste, sowie aller sonst der Branche üblicherweise zugeordneteten und erbrachten Dienstleistungen und dem Speditionsgewerbe zugehörigen Geschäftsbereiche. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Absender( Kunde),nachfolgend Absender genannt, und dem SOK, soweit diesen nicht zwingend anzuwendende nationale und/oder internationale gesetzliche Regelungen entgegen stehen. Im übrigen wird auf die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen im Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen. Der Absender (versendende Kunde) erkennt durch seinen Auftrag die AGB des SOK vollumfänglich und uneingeschränkt an.
2. Gegenstand des Beförderungsauftrages
2.1 Beförderungsgut. Befördert werden nur Sendungen, die gemäß der durch die verbindliche Vorgabe der SOK definierten Sendungsart (siehe Definition der Sendungsarten, jeweils neueste Fassung) ein- und zuzuordnen sind, und demzufolge keinem Transportausschluss unterliegen. Dem Versender (Kunde) obliegt die Gewährleistung, dass der Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstößt.
2.2 Allgemeine Angaben. Dem Absender (Kunde) obliegt die Gewährleistung der Richtigkeit aller für den Beförderungsvertrag relevanten Angaben insbesondere der für die Richtig- und Vollständigkeit aller Versanddokumente, aller Angaben über die Beschaffenheit der zu befördernden Sendungen sowie der Inhalt und die der länderspezifischen Empfängerangaben in das jeweilige Bestimmungsland. Alle relevanten Daten müssen korrekt und vollständig, entsprechend den vertragsmäßigen Vorgaben sein.
2.3 Verpackungsangaben. Dem Versender (Kunde) obliegt die ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Sendungen. Insbesondere hat die Verpackung den speziellen Erfordernissen durch mechanische (technische Verteilungsanlagen) und manuelle Behandlung des Umschlages sowie des Transportes gerecht zu werden und muss geeignet sein, das Gut vor Schäden ausreichend zu schützen.
2.4 Zollformalitäten. Mit dem Transportauftrag ermächtigt der Versender den mit der Durchführung des Besorgungsauftrages versendenden Kurier, die Zollformalitäten anlässlich des Grenzübertrittes zu besorgen, es sei den, durch den Versender (Kunde) wird ein anderer Zollabfertigungsspediteur mit der Besorgung der Zollformalitäten bestimmt und der SOK oder derer denen sich die SOK zur Durchführung des Besorgungsauftrages bedient, rechtzeitig in schriftlicher und fernmündlicher Form in Kenntnis setzt. Der Versender (Kunde) verpflichtet sich, alle im Einzelfall notwendigen Informationen und Dokumente für die Zollabwicklung zur Verfügung zu stellen. Alle Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstige Kosten übernimmt der Versender (Kunde), die dem Empfänger aus der Annahme der Sendung entstehen.
2.5 Kontrollrecht. Der Versender (Kunde) ermächtigt die SOK und jede staatliche Einrichtung, insbesondere Polizei- und Zollbehörden, zu jedem Zeitpunkt während des Besorgungsauftrages die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen. Davon unberührt bleibt die alleinige Haftung des Absenders und/oder des Versenders für die Richtig- und Vollständigkeit seiner gemachten Angaben.
2.6 Gewichtskontrollen. SOK behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts - oder Volumenabweichungen kostenpflichtig zu Lasten des Absenders (Kunde) zu korrigieren und neu zu berechnen. Grob fahrlässige oder vorsätzlich falsch gemachte Gewichts- oder Volumenangaben entbinden die SOK oder derer denen sich die SOK zur Durchführung des Besorgungsauftrages bedient, von der weiteren Beförderung. Der Absender (Kunde) haftet im Fall der vorgenannten falschen Gewichtsangabe in vollem Umfang ursächlich für alle sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierenden Ereignisse.
3. Ausschluss von den Beförderung/Haftungsausschlüsse.
3.1 Ausgeschlossen vom Transport und von der Haftung sind die Sendungen die den Spezifikationen gemäß Ziff.2 ff nicht entsprechen; insbesondere jedoch bei unkorrekten, falschen oder unvollständigen Versanddaten, unzureichend verpackte Güter und Gegenstände, verderbliche Güter, sterbliche Überreste, Kadaver, Zollgut und Carnetware, Schusswaffen und Munition, Gefahrgut - sofern nicht durch gesetzliche Regelungen für Kurierdienst- Leister anders bestimmt wird. Waren von besonderem Wert wie z.B. Geld, Pelze, Bank- und Bijouterie - Valoren, Kreditkarten, Telefonkarten und Gegenstände die eine geldwerte Leistung verkörpern. Gold, Edelmetalle, Halbedelsteine, Edelsteine, Schmuck, Münzen, Kunstobjekte und Gegenstände von historischem oder archäologischem Wert, Tiersendungen, Pflanzen u. a., sowie Sendungen, deren Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, wie z.B. illegale Drogen. Ebenfalls vom Transport ausgeschlossen sind sonstige Güter, deren Wert EUR. 50.000,00 pro Sendung übersteigen. Ausgeschlossen vom Transport sind Alkohol, Textilien, Tabakwaren, EDV-, Optische- und Telekommunikations- Geräte, Unterhaltungselektronik sowie deren Zubehör, Dokumente und Urkunden, soweit deren Wert einen Betrag von EUR 5000,00 pro Sendung übersteigt. Der Absender (Kunde) verpflichtet sich, SOK über alle nicht offensichtlichen Eigenschaften des zu befördernden Gutes zu informieren, die dazu führen könnten, den Transport als solches und die der Beiladungen zu gefährden. Auch müssen hochwertige, besonders wertvolle und Diebstahl gefährdete Sendungen gegenüber der SOK vor Übergabe an die SOK angezeigt und zur Annahme des Transportes vorgelegt werden, um geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen zu können. Geschieht dies nicht, so wird die Beförderung auf alleiniges Risiko des Versenders durchgeführt. Der Ab- und Versender verpflichten sich, SOK die daraus resultierenden Schäden zu ersetzen und SOK von der Haftung, auch gegenüber Dritte freizustellen.
3.2 Prüfungspflicht. SOK obliegt hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses keine Prüfungspflicht. SOK ist berechtigt, die Übernahme oder die Weiterbe- förderung zu verweigern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Voraus- setzung gemäß Ziff.2.6 und 3.1 gegeben sind. Alle Sendungen die dennoch übergeben werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für alle daraus eintretenden Folgen und Ereignisse.
4. Haftung/Versicherung
4.1 SOK übernimmt die Haftung für Schäden aus Verkehrsverträgen nach den Bestimmungen des Vierten Abschnitt im Handelsgesetzbuch (HGB) soweit nichts anderes durch diese AGB bestimmt ist, die zwischen der Übernahme des Gutes/Sendung beim Absender (Kunde) und der Ablieferung beim Empfänger eingetreten sind. Für den internationalen und grenzüberschreitenden Verkehr gilt die Maßgabe nach Art. 23 Ziff.1-5(CMR mit 8,33SZR).
4.2 Von der Haftung für Verlust oder Beschädigung ausgenommen sind Güter / Packstücke, die gemäß Ziff. 2 ff, 3 f. von der Beförderung ausgeschlossen sind.
4.3 Für die Beschädigung oder den Verlust von Briefsendungen, Comails oder briefähnlichen Sendungen haftet die SOK nur insoweit, als ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
4.4 Der Auftraggeber haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die von der Beförderung gemäß Ziff. 3 ff. ausgeschlossen sind, durch deren Transportaufgabe in der Folge Schäden an Sach- oder Transportmitteln von SOK oder deren beauftragte Subunternehmer und/oder an Beiladungen verursachen, sowie für alle Personenschäden und sonstigen Kosten.
4.5 Haftungshöchstsummen. Der Auftragnehmer (SOK) verzichtet auf die summenmäßige Haftungsbegrenzung für Güterschäden oder andere als Güterschäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften bis zu einem Betrag von EUR 250,00 pro Sendung. Von der Haftung ausgeschlossen sind Sendungen, die durch verkehrsbedingte Situationen (Stau, Umleitungen, Glatteis etc.), sowie unvorhersehbare Mängel (Fahrzeugpannen etc.) nicht zum gewünschten Termin zugestellt werden konnten. Dies trifft auf jeden Bereich unseres Angebotes zu (Briefdienst, Paketdienst, Overnightversand, Direktfahrten, Stadtfahrten, Speditionsversand).
4.6 Haftungsvoraussetzung. Die Haftung bezieht sich auf Güter aller Art in beanspruchungsgerechter Verpackung, sofern diese nicht unter Ziff.2.6 und Ziff.3 vom Transport ausgeschlossen sind. SOK deckt unter Anwendung der Ziff.4.5 (Haftungshöchstgrenzen) eine Haftungsversicherung ein, die die übernommene vertragliche Haftung abdeckt.
4.7 Schadenmeldung. Bei Zustellung und/oder bei Eintritt des Schadensereignisses müssen Schäden, Verluste oder Teilverluste vom Empfänger und/oder vom empfangenden Kurier jede weiter Art unverzüglich angezeigt und in den Frachtpapieren vermerkt werden.
4.8 Proof of delivery. Die aus der EDV gezogenen Daten weisen die ordnungsgemäße Zustellung, mit Datum, Uhrzeit und Namen aus. Sie gilt an Stelle des Frachtbriefes. Gleiches gilt für die digitalisierte Unterschrift des Empfängers und dessen Reproduktion. Die Vertragsparteien kommen überein, dass diese Unterschrift die gleiche Gültigkeit hat wie der Frachtbrief oder der Rollkarte. Einen schriftlichen Ablieferungsnachweis kann gegen eine Bearbeitungsgebühr (siehe Preisliste, jeweils neueste Fassung) pro Nachweis bei SOK angefordert werden.
5. Transportversicherung. Es besteht die Möglichkeit durch Deklaration des Warenwertes eine weitergehende Transportversicherung einzudecken. Bei Auftragserteilung kann über SOK auf Verlangen des Auftraggebers (Kunde) eine auf das Gut bezogene Transportversicherung bis zu EUR. 50000,00 Abgeschlossen werden. Darüber bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit der SOK vor Risikobeginn.
6. Leistungsumfang. Die speditionelle Dienstleistung der SOK umfasst die Besorgung der Beförderung des Beförderungsgutes durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag über den Zentral - Umschlag und über das unterhaltene nationale Stationsnetz, sowie internationale Kooperationspartner, die Aushändigung an den Empfänger oder desjenigen, der an der Zustelladresse angetroffen wird, wobei keine Verpflichtung der Überprüfung der Empfangsberechtigung besteht.
7. Nachnahme. Für den nationalen Versand besteht die Möglichkeit Sendungen als Warennachnahme auf eigenes Risiko bis zu einem Betrag von EUR 2500,00 zu versenden(Inkasso). Die Haftung seitens SOK ist ausgeschlossen. Die Warennachnahme muss dazu als solches hinterlegt sein. Zusätzlich ist es erforderlich, die Sendung selbst als Warennachnahme unter Angabe des zu kassierenden Betrages erkenntlich zu machen. Für den internationalen Versand ist die Erhebung von Warennachnahme unvereinbar mit den Gepflogenheiten eines EXPRESS - Systems, und daher ausgeschlossen.
8. Leistungsentgelt. Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut sind die mangels abweichender Vereinbarungen, jeweils am Versandtag nach Sendungs- und Leistungsart gestaffelten gültigen Haustarife der SOK, zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. der Versicherungs- und Transportversicherungsprämie zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssteuer sowie sonstiger anfallender Kosten.
8.1 Voluminöse Güter werden nach IATA Standard ermittelt. Ist das Volumengewicht größer als das Effektivgewicht, so wird dem Frachtentgeld das Volumengewicht zugrunde gelegt. Das Volumengewicht ermittelt sich durch die Formel (Länge x Breite x Höhe in cm :6000)
8.2 Sofern Sperrmaße von Einzel - Colli die Maße Länge 2,40 m oder Breite 1,20 m oder Höhe 1,20 m und/oder das Einzel - Colli Gesamtgewicht von 90 kg überschreiten, müssen diese der SOK vor Abholung mitgeteilt werden.
8.3 Sendungen, die vom Empfänger nicht angenommen werden, werden Kostenpflichtig auf Weisung des Absenders zurückgesendet.
Nachträgliche Verfügungen des Absenders und/oder des Versenders, die den Beförderungsverlauf kostenmäßig beeinflussen, gehen zu Lasten des Absenders.
9. Schriftform. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Rechnungslauf. Es erfolgt ein wöchentlicher Rechnungslauf.
11. Rechnungsreklamation. Rechnungsreklamationen werden nur bis einschließlich 7 Tage nach Rechnungsdatum anerkannt.
12. Zahlungsziel. Die Rechnung muss innerhalb 14 Tage, ohne Abzug, beglichen werden.
13. Maßnahmen bei nicht Einhaltung des Zahlungsziels. Bei nicht Einhaltung werden wir uns einen Auslieferstop vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden wir nur noch gegen Barzahlung für Sie tätig. Desweiteren werden ohne weitere Mahnung, bei Verzug von 7 Tagen, 5% Verzugszinsen berechnet. Bei Überschreitung dieser 7 Tage, fallen ohne weitere Erinnerung, 10% Verzugszinsen an.
14. Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Stand dieser AGB: 01.02.2017 Gültig ist die jeweils neueste Fassung. Änderungen bleiben vorbehalten.